Verhinderungspflege (§39 SGB XII)
Die Verhinderungspflege dient der Entlastung pflegender Angehöriger, wenn diese vorübergehend an der Pflege verhindert sind - etwa durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen.
Unsere Verhinderungspflege bietet:
Die Verhinderungspflege kann bis zu 6 Wochen pro Jahr/ 42 Kalendertage pro Jahr genutzt werden und ist ebenfalls eine Leistung der Pflegekasse. Voraussetzung: Die häusliche Pflege muss zuvor mindestens 6 Monate erfolgt sein.
Gerne unterstützen wir Sie gerne bei Fragen zur Finanzierung, zu Anträgen bei der Pflegekasse oder zur individuellen Planung Ihres Aufenthaltes. Sprechen Sie uns an - wir nehmen uns Zeit für Sie.
für ein persönliches Beratungsgespräch oder eine Hausbesichtigung.
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