Manchmal ändern sich Lebensumstände schneller als geplant. Ob nach einem Krankenhausaufenthalt, in einer Übergangsphase oder wenn pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen - wir sind für Sie da. In unserem Pflegeheim bieten wir sowohl Kurzzeitpflege als auch Verhinderungspflege an und sorgen für eine professionelle, herzliche Betreuung in angenehmer Atmosphäre.
Kurzzeitpflege (§42 SGB XII)
Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte stationäre Pflegeform für pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad ( Stufe 2 bis 5), wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann. Sie eignet sich besonders nach einem Krankenhausaufenthalt, während einer Rehabilitationsphase oder wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist.
Unsere Bewohnerrinnen & Bewohner der Kurzzeitpflege profitieren von:
Die Kurzzeitpflege kann in der Regel für bis zu 8 Wochen pro Jahr/ 56 Kalendertage pro Jahr genutzt werden und wird von der Pflegekasse bezuschusst.
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur Finanzierung, zu Anträgen bei der Pflegekasse oder zur individuellen Planung Ihres Aufenthaltes. Sprechen Sie uns an - wir nehmen uns Zeit für Sie.
für ein persönliches Beratungsgespräch oder für eine Hausbesichtigung.
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Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.